Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt CHF 250 und ist nach Erhalt der schriftlichen Anmeldung zu entrichten. Nach Einzahlung des Betrages ist die Anmeldung definitiv.
Die Aufnahmegebühr setzt sich wie folgt zusammen:
- Administration: CHF 50
- Mitgliederbeitrag Verein GemeinsamStark: CHF 100 pro Familie – Aktivmitglied (in der Zeit in welcher das Kind die Spielgruppe besucht)
Bei Eintritt nach dem 15. März reduziert sich der Betrag auf CHF 50. - Holzanteil: CHF 100
Dieser Betrag wird am Holzertag bar zurückerstattet, wenn mindestens ein Elternteil am Holzertag (Arbeitsdauer: 2-3 h) teilgenommen hat. Der Holzanteil bei Eintritt nach dem 15. März beträgt CHF 50 (keine Rückerstattung).
Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn des Spielgruppenjahres wird die Administrationsgebühr (CHF 50) nicht rückerstattet.
Beitragssystem Rapperswil-Jona
- Geltende Ausführungsbestimmungen:
SRS 4.1-3.4 – Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Beiträge der Stadt Rapperswil-Jona an die familienergänzende Kinderbetreuung – Städtische Beiträge modulare Betreuung – Stadt Rapperswil-Jona – Erlass-Sammlung - Reglement:
SRS 4.1-3 – Reglement über die Beiträge der Stadt Rapperswil-Jona an die familienergänzende Kinderbetreuung – Stadt Rapperswil-Jona – Erlass-Sammlung - Infoschreiben an Eltern
- Vollmacht und Antrag Tarifreduktion
Spielgruppenkosten
- Für die lange Spielgruppe werden CHF 50.00/Quartal Essenbeitrag erhoben
- Jeder Familie resp. jedem Kind wird pro Spielgruppenstunde (durch die Stadt Rapperswil-Jona) ein Objektbeitrag von CHF 3.60 gutgesprochen.
- Jede Familie bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 130’000.- hat Anrecht auf einen Subjektbeitrag. Diese weitere Vergünstigung muss aktiv durch die Eltern bei der Stadt Rapperswil angefordert werden.
Beiträge
| Kurze Gruppe (2.5 h) | Lange Gruppe (5 h) inkl. Essen | |
| Wohnsitz Rapperswil-Jona | CHF 270.75/Quartal | CHF 591.50/Quartal |
| Auswärtige | CHF 360/Quartal | CHF 762.50/Quartal |
Zur Orientierung, wie sich die Kosten durch den individuellen Subjektbeitrag verändern können, machen wir nachfolgend einige Beispiele:
| Subjektbeitrag Einkommen bis | Kurze Gruppe (2.5 h) | Lange Gruppe (5h) |
| CHF 43’000.00 | CHF 105.21/Quartal | CHF 260.43/Quartal |
| CHF 75’000.00 | CHF 165.30/Quartal | CHF 380.60/Quartal |
| CHF 125’000.00 | CHF 259.35/Quartal | CHF 568.70/Quartal |
Die Rechnungsstellung erfolgt das erste Mal nach der Probezeit, danach spätestens zu Beginn jeder Rechnungsperiode (November, Februar, Mai).
Bei Abwesenheit des Kindes, Ferien, Feiertagen oder wetterbedingten Ausfällen (z.B. bei Nassschnee oder Sturm) können die Tageskosten nicht rückerstattet werden.
Die Spielgruppenbeiträge sind unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Bei Abwesenheit des Kindes aufgrund von Krankheit oder Unfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung der versäumten Stunden.
Betreffend Epidemie/Pandemie
Müssen die Kindergärten aufgrund einer behördlichen Weisung z.B. wegen einer Epidemie/Pandemie o.ä. vorübergehend geschlossen werden, schliesst auch die Spielgruppe. Schadensansprüche oder Rückvergütungen können dafür nicht geltend gemacht werden, da der Verein seinen Verpflichtungen trotzdem nachkommen muss (Löhne, etc.).
Zahlungserinnerung
- 1.Mahnung ist kostenlos. Sie erfolgt nach Ablauf der Frist (10 Tage) nach Nichtbezahlen der Zahlungserinnerung.
- 2. Mahnung kostet CHF 10 Sie erfolgt nach Ablauf der Frist (10 Tage) nach Nichtbezahlung der 1. Mahnung.
- 3. Mahnung kostet CHF 10 Sie erfolgt nach Ablauf der Frist (10 Tage) nach Nichtbezahlen der 2. Mahnung. Insgesamt fallen CHF 20 Mahngebühren an.
Annulation
Eine Abmeldung vor Beginn des Spielgruppenjahres hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Jede schriftliche Abmeldung wird innert 14 Tagen beantwortet.
Annulationskosten
Die Höhe der Annullationskosten bei Absage richtet sich nach dem Zeitpunkt der Annullation:
- bis 30 Tage vor Beginn WSG: CHF 50.- Administrations-Aufwand
- 29 bis 14 Tage vor Beginn WSG: 50% der Anmeldegebühr
- ab dem 13. Tag: 100 % der Anmeldegebühr
Probezeit
Die Probezeit bezieht sich auf die ersten 4 Wochen des Spielgruppenjahres. Während dieser Zeit gelten besondere Bedingungen und es kann jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung an anmeldestelle@gemeinsamstark.ch ausgetreten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Aufnahmegebühr.
Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für das ganze Schuljahr (August bis Juli im Folgejahr).
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich (freie Plätze vorausgesetzt).
Kündigung
Eine frühzeitige Vertragsauflösung ist auf Ende ersten Semesters mit einer Frist von 30 Tagen per 31. Januar möglich.
Bei einem Austritt vor der Kündigungsfrist werden keine Kosten zurückerstattet. Die Kündigung erfolgt in Absprache mit den Spielgruppenleiterinnen und ist fristgerecht per Email an anmeldestelle@gemeinsamstark.ch einzureichen.
Ferien / Abwesenheit
Feiertage und Ferien richten sich nach den Schulferien von Rapperswil-Jona.
Während einer allfälligen Spielgruppenpause (z.B. Familienreise) wird der Platz für das „pausierende“ Kind freigehalten. Der freigehaltene Platz wird weiterhin bezahlt.
