Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt CHF 250 und ist nach Erhalt der schriftlichen Anmeldung zu entrichten. Nach Einzahlung des Betrages ist die Anmeldung definitiv.
Die Aufnahmegebühr setzt sich wie folgt zusammen:
- Administration: CHF 50
- Mitgliederbeitrag Verein GemeinsamStark: CHF 100 pro Familie – Aktivmitglied (in der Zeit in welcher das Kind die Spielgruppe besucht)
Bei Eintritt nach dem 15. März reduziert sich der Betrag auf CHF 50. - Holzanteil: CHF 100
Dieser Betrag wird am Holzertag bar zurückerstattet, wenn mindestens ein Elternteil am Holzertag (Arbeitsdauer: 2-3 h) teilgenommen hat. Der Holzanteil bei Eintritt nach dem 15. März beträgt CHF 50 (keine Rückerstattung).
Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn des Spielgruppenjahres wird die Administrationsgebühr (CHF 50) nicht rückerstattet.
Mitgliederbeitrag Verein GemeinsamStark
Der Verein ist das rechtliche Dach der Spielgruppen und stellt die Administration und Organisation des Spielgruppenbetriebes sicher. Aus diesem Grund ist der Beitritt zum Verein für die Aufnahme des Kindes obligatorisch. In der Zeit, während das Kind die Spielgruppe besucht, ist daher ein jährlicher Mitgliederbeitrag von CHF 100.- für die Aktivmitgliedschaft fällig.
Achtung! Nach Beendigung der Spielgruppenzeit wechselt die Mitgliedschaft automatisch in eine Passivmitgliedschaft um mit einem jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 50.-. Die Austrittsbedingungen finden Sie hier.
Kosten
Ab 2½-Jährige (2,5h-Gruppe) | Ab 3-Jährige (5h-Gruppe) | |
Wohnsitz Rapperswil-Jona | Fr. 280.- / Quartal | Fr. 550.- / Quartal |
Wohnsitz ausserhalb Rapperwil-Jona | Fr. 305.- / Quartal | Fr. 600.- / Quartal |
Kosten für 2 Tage pro Woche (nur für 5h-Gruppen)
Ab 2½-Jährige (2,5h-Gruppe) | Ab 3-Jährige (5h-Gruppe) | |
Wohnsitz Rapperswil-Jona | – | Fr. 1040.- / Quartal |
Wohnsitz ausserhalb Rapperwil-Jona | – | Fr. 1140.- / Quartal |
Die Rechnungsstellung erfolgt das erste Mal nach der Probezeit, danach spätestens zu Beginn jeder Rechnungsperiode (November, Februar, Mai).
Bei Eintritt unter dem Jahr und innerhalb eines Quartals werden CHF 55 / 60 für 5 h und CHF 28 / 30 für 2.5 h pro Spielgruppentag verrechnet.
Es wird ein Familienrabatt von 10% auf den Betrag des 2. Kindes bzw. des 2. Tages gewährt.
Bei Abwesenheit des Kindes, Feiertagen oder wetterbedingten Ausfällen (z.B. bei Nassschnee oder Sturm) können die Tageskosten nicht rückerstattet werden.
Betreffend COVID-19
Müssen die Kindergärten aufgrund einer behördlichen Weisung z.B. wegen einer Epidemie/Pandemie o.ä. vorübergehend geschlossen werden, schliesst auch die Spielgruppe. Schadensansprüche oder Rückvergütungen können dafür nicht geltend gemacht werden, da der Verein seinen Verpflichtungen trotzdem nachkommen muss (Löhne, etc.).
Probezeit
Die Probezeit bezieht sich auf die ersten 4 Wochen des Spielgruppenjahres. Während dieser Zeit gelten besondere Bedingungen und es kann jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung an anmeldestelle@gemeinsamstark.ch ausgetreten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Aufnahmegebühr.
Vertragsdauer
Die Anmeldung gilt jeweils bis zum Ende des laufenden Schuljahres.
Eine Anmeldung ist, freie Plätze vorausgesetzt, jederzeit möglich.
Während einer Spielgruppenpause (z.B. während einer Familienreise) wird der Platz für das „pausierende“ Kind freigehalten, sofern der Platz auch weiterhin bezahlt wird.
Kündigung
Eine Vertragsauflösung ist mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende des Quartals (31. Okt./31. Jan/30. April) möglich.
Die Kosten für die Spielgruppentage eines laufenden Quartals, die nicht besucht worden sind, werden nicht zurück erstattet. Die Kündigung erfolgt in Absprache mit den Spielgruppenleiterinnen und ist schriftlich per Email an anmeldestelle@gemeinsamstark.ch einzureichen.
Ferien
Feiertage und Ferien richten sich nach den Schulferien von Rapperswil-Jona.